|
Mit dem Kauf der Eintrittskarte stimmt der Besucher der folgenden Hausordnung zu: Einlasskontrollen am Festivalgelände: Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Speisen, alkoholischer Getränke, Foto-, Film- und Tonaufnahmegeäte (Ausnahme: kleine Digi-Cams und Handys) sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Festivalgelände mitzubringen. Am Eingang erhaltet ihr ein Armbändchen, dabei wird die Karte entwertet. Eintrittskarten bitte zur Sichtkontrolle bereithalten. Das Armbändchen berechtigt zum Betreten des Konzertgeländes während der Öffnungszeiten. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Jugendschutz: Am Festivalgelände gilt das Oberösterreichische Jugendschutzgesetz!! Die Anwesenheit ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten ist Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jungendlichen ab 16 Jahren (unter 18 Jahren) längstens bis 24 Uhr gestattet. Jugendschutzgesetz wird ausgehängt! www.jugendschutz-ooe.at Verhalten: Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel o. ä. begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Ordnungsdienstes, des Rettungsdienstes Folge zu leisten. Innerhalb des Veranstaltungsortes hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. |